Rechtsprechung
   BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1873
BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91 (https://dejure.org/1992,1873)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1992 - 7 ABR 29/91 (https://dejure.org/1992,1873)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 29/91 (https://dejure.org/1992,1873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit eines Gewerkschaftsvertreters für eine im Deutschen Gewerkschaftsbund nicht organisierte Prozesspartei - Prüfung der Zulässigkeit einer Beschwerde durch das Rechtsbeschwerdegericht - Grundsätze der Auslegung von Vereinssatzungen - Begrenzung der ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postulationsfähigkeit eines Gewerkschaftsvertreters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 § 11 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, § 87 Abs. 2, § 89 Abs. 1 u. 2
    Keine Befugnis von Gewerkschaftssekretären zur Vertretung von rechtsfähigen Bildungswerken, in denen nicht nur Gewerkschafter Mitglied sein können, vor den Arbeitsgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 379
  • BB 1992, 2152
  • DB 1993, 1578
  • DB 1993, 1579
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91
    Weder der Wortlaut der Satzung noch deren auch dem Rechtsbeschwerdegericht mögliche Auslegung (vgl. BGH Beschluß vom 11. November 1985 - II ZB 5/85 - BGHZ 96, 245, 250 [BGH 11.11.1985 - II ZB 5/85]; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 73 Rz 13) ergeben hierfür hinreichende Anhaltspunkte.

    Interessen der Gründer oder Umstände der späteren Vereinsentwicklung sind hierfür grundsätzlich nicht zu verwerten (vgl. BGH Beschluß vom 11. November 1985 - II ZB 5/85 - BGHZ 96, 245, 250 [BGH 11.11.1985 - II ZB 5/85]; Soergel/Hadding, BGB, 12. Aufl., § 25 Rz 32).

  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 381/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeiten aus

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91
    Im Hinblick hierauf ist über den bloßen Wortlaut des § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 ArbGG hinaus zwar die Vertretungsbefugnis eines Verbandsvertreters gegeben, der für ein Rechtsgebilde auftritt, das zwar selbst keine Gewerkschaft, aber ein Zusammenschluß gewerkschaftlich organisierter Mitglieder ist (vgl. BAG Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953, zu II der Gründe; LAG Bremen Beschluß vom 17. Januar 1984 - 4 TaBV 10/83 - AP Nr. 7 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter).

    Eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 ArbGG kommt deshalb jedenfalls nur dann in Betracht, wenn die Verfassung des Zusammenschlusses der gewerkschaftlich organisierten Mitglieder auch rechtlich sicherstellt, daß nur Gewerkschaftsmitglieder zugleich auch Vereinsmitglieder sein können (vgl. auch LAG Bremen Beschluß vom 17. Januar 1984 - 4 TaBV 10/83 - AP Nr. 7 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter).

  • BAG, 22.12.1960 - 2 AZR 140/58

    Vertreter der Spitzenorganisationen - Prozeßvertreter vor ArbG -

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91
    Vertreter der Spitzenorganisationen können als Prozeßvertreter für die der Spitzenorganisation angeschlossenen Verbände und für deren Mitglieder auftreten (vgl. BAG Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953, zu II der Gründe).

    Im Hinblick hierauf ist über den bloßen Wortlaut des § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 ArbGG hinaus zwar die Vertretungsbefugnis eines Verbandsvertreters gegeben, der für ein Rechtsgebilde auftritt, das zwar selbst keine Gewerkschaft, aber ein Zusammenschluß gewerkschaftlich organisierter Mitglieder ist (vgl. BAG Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953, zu II der Gründe; LAG Bremen Beschluß vom 17. Januar 1984 - 4 TaBV 10/83 - AP Nr. 7 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter).

  • LAG Bremen, 17.01.1984 - 4 TaBV 10/83
    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91
    Im Hinblick hierauf ist über den bloßen Wortlaut des § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 ArbGG hinaus zwar die Vertretungsbefugnis eines Verbandsvertreters gegeben, der für ein Rechtsgebilde auftritt, das zwar selbst keine Gewerkschaft, aber ein Zusammenschluß gewerkschaftlich organisierter Mitglieder ist (vgl. BAG Urteil vom 22. Dezember 1960 - 2 AZR 140/58 - AP Nr. 25 zu § 11 ArbGG 1953, zu II der Gründe; LAG Bremen Beschluß vom 17. Januar 1984 - 4 TaBV 10/83 - AP Nr. 7 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter).

    Eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 ArbGG kommt deshalb jedenfalls nur dann in Betracht, wenn die Verfassung des Zusammenschlusses der gewerkschaftlich organisierten Mitglieder auch rechtlich sicherstellt, daß nur Gewerkschaftsmitglieder zugleich auch Vereinsmitglieder sein können (vgl. auch LAG Bremen Beschluß vom 17. Januar 1984 - 4 TaBV 10/83 - AP Nr. 7 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter).

  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91
    Zwar entspricht es prozessualen Grundsätzen, daß ein Beteiligter, dessen Verfahrensbeteiligung streitig ist, im Verfahren hierüber, nämlich soweit das Verfahren diese Streitfrage betrifft, als Beteiligter gelten muß (vgl. BAGE 32, 350, 354 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B I 1 der Gründe).
  • BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88

    Einordnung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Berüfungsbegründung - Annahme

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91
    Es muß dann jedoch eindeutig erkennbar sein, welche Ausführungen zur Rechtfertigung der Beschwerde gemacht werden sollen (vgl. BGH Beschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 154/88 - NJW-RR 1989, 184).
  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 295/86

    Erwerb der Mitgliedschaft in einer politischen Partei; Aufnahmezwang bei

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91
    Die Notwendigkeit einer derartigen Entscheidung ergibt sich bereits daraus, daß die Vereinsmitgliedschaft einen Aufnahmevertrag zwischen Bewerber und Verein erfordert und deshalb eine Annahmeerklärung des Aufnahmeantrages notwendig ist (vgl. BGH Urteil vom 29. Juni 1987 - II ZR 295/86 - BGHZ 101, 193, 196).
  • BAG, 16.11.1989 - 8 AZR 368/88

    Wirtschaftsverband: Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91
    Der Gesetzgeber hat den Verbandsvertretern nach § 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 ArbGG für das arbeitsgerichtliche Verfahren eine den Rechtsanwälten ähnliche Rechtsstellung zugestanden und dadurch zum Ausdruck gebracht, daß sie zu einer interessen- und sachgerechten Vertretung ihrer Mitglieder in der Lage sind (vgl. BAGE 40, 228, 232 = AP Nr. 3 zu § 76 ArbGG 1979, zu A I 2b der Gründe; BAGE 63, 255, 258 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 21.04.1988 - 8 AZR 394/86

    Keine Befugnis von Rechtsbeiständen zur Prozessvertretung vor den

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91
    Ihr Fehlen hat zur Folge, daß eine von einer nicht postulationsfähigen Person vorgenommene Rechtshandlung unwirksam ist (vgl. BAGE 58, 132, 133 = AP Nr. 10 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter, zu I 1 der Gründe; BAGE 42, 303, 307 = AP Nr. 2 zu § 9 ArbGG 1979, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 65/81

    Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 29/91
    Der Gesetzgeber hat den Verbandsvertretern nach § 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 ArbGG für das arbeitsgerichtliche Verfahren eine den Rechtsanwälten ähnliche Rechtsstellung zugestanden und dadurch zum Ausdruck gebracht, daß sie zu einer interessen- und sachgerechten Vertretung ihrer Mitglieder in der Lage sind (vgl. BAGE 40, 228, 232 = AP Nr. 3 zu § 76 ArbGG 1979, zu A I 2b der Gründe; BAGE 63, 255, 258 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.02.1986 - 6 AZR 236/84

    Arbeitgeberverbandsvertreter - Postulationsfähigkeit

  • BAG, 16.05.1975 - 2 AZR 147/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vertretungsbefugnis von Gewerkschaftssekretären

  • BAG, 29.04.1983 - 7 AZR 148/81

    Rechtsmittelbelehrung - Prozeßvertretung

  • BAG, 02.09.1980 - 6 ABR 37/78

    Arbeitsgerichtsverfahren - Beschwerdeschrift - Beschlußverfahren - Ladungsfähige

  • BAG, 07.11.1961 - 3 AZR 315/60

    Geschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes - Arbeitsgerichtsprozeß -

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 66/08

    Eingruppierung - betriebliche Vergütungsordnung - Betriebsübergang -

    Die Beschwer eines Beteiligten besteht, wenn er durch die angegriffene Entscheidung nach ihrem materiellen Inhalt in seiner Rechtsstellung, die seine Beteiligungsbefugnis begründet, unmittelbar betroffen wird (BAG 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - Rn. 14, EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 12; 29. Januar 1992 - 7 ABR 29/91 - zu B II 2 a der Gründe, AP ArbGG 1979 § 11 Prozeßvertreter Nr. 14 = EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 11).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Eine Beschwer eines Beteiligten besteht dann, wenn er durch die angegriffene Entscheidung nach ihrem materiellen Inhalt in seiner Rechtsstellung, die seine Beteiligungsbefugnis begründet, in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (vgl. etwa BAG Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 29/91 - AP Nr. 14 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 2. Aufl., § 89 Rz 8).
  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 7.15

    Antrag; Aufgabenkreis; Aufgabenwahrnehmung; Aufklärungsrüge; Befähigung; Beginn;

    Die Überprüfung der Zulässigkeit der Beschwerde obliegt dem Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 88 Abs. 2 MBG Schl.-H. i.V.m. § 92 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO schon von Amts wegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 29/91 - AP Nr. 14 zu § 11 ArbGG 1979 Prozessvertreter Bl. 565 m.w.N.).

    Nur in besonderen Fallgestaltungen, in denen diesen Zwecken bereits durch einen nicht postulationsfähigen Beteiligten erkennbar Rechnung getragen ist, kann es im Einzelfall hinreichen, einen solchen Entwurf inhaltlich unverändert und mit Unterschrift des postulationsfähigen Verfahrensbevollmächtigten an das Beschwerdegericht weiterzuleiten (BVerwG, Beschluss vom 15. März 1971 - 2 C 47.64 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 38 S. 16; vgl. ferner BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 29/91 - AP Nr. 14 zu § 11 ArbGG 1979 Prozessvertreter) oder sich auf eine durch den nicht postulationsfähigen Beteiligten gefertigte Beschwerdebegründungsschrift zu berufen.

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 8.15

    Abwägung; Antrag; Aufgabenwahrnehmung; Befähigung; Beginn; Begründung;

    Die Überprüfung der Zulässigkeit der Beschwerde obliegt dem Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 88 Abs. 2 MBG Schl.-H. i.V.m. § 92 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO von Amts wegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 29/91 - AP Nr. 14 zu § 11 ArbGG 1979 Prozessvertreter Bl. 565 m.w.N.).

    Nur in besonderen Fallgestaltungen, in denen diesen Zwecken bereits durch einen nicht postulationsfähigen Beteiligten erkennbar Rechnung getragen ist, kann es im Einzelfall hinreichen, einen solchen Entwurf inhaltlich unverändert und mit Unterschrift des postulationsfähigen Verfahrensbevollmächtigten an das Beschwerdegericht weiterzuleiten (BVerwG, Beschluss vom 15. März 1971 - 2 C 47.64 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 38 S. 16; vgl. ferner BAG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 29/91 - AP Nr. 14 zu § 11 ArbGG 1979 Prozessvertreter) oder sich auf eine durch den nicht postulationsfähigen Beteiligten gefertigte Beschwerdebegründungsschrift zu berufen.

  • LAG Düsseldorf, 12.08.2015 - 12 TaBV 37/15

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Dynamisierung von

    Die gesetzliche Bestimmung fordert eine Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung (BAG 29.01.1992 - 7 ABR 29/91, NZA 1993, 379 Rn. 31; BAG 28.06.2005 - 1 ABR 26/04, NZA 2006, 111 Rn. 19; BAG 30.10.2012 - 1 ABR 64/11, NJW 2013, 2218 Rn. 11).
  • LAG Düsseldorf, 27.08.2015 - 11 TaBV 42/14

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bei der Dynamisierung

    Die gesetzliche Bestimmung fordert eine Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung (vgl. BAG vom 29.01.1992 - 7 ABR 29/91 in NZA 1993, 379; BAG vom 28.06.2005 - 1 ABR 26/04 in NZA 2006, 111; BAG vom 30.10.2012 - 1 ABR 64/11 in NJW 2013, 2218).
  • LAG Hessen, 15.01.2013 - 4 TaBV 145/12

    Versetzung zum Zweck der Flugkapitänsförderung - keine Mitbestimmung der

    Im Beschlussverfahren ist eine Beschwerde eines Beteiligten jedoch auch dann zulässig, wenn er nach der Begründung des angefochtenen Beschlusses in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen, also materiell beschwert ist ( vgl. etwa BAG 22. Oktober 1985 - 1 ABR 81/83 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 24, zu B II 1; 29. Januar 1992 - 7 ABR 29/91 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozessvertreter Nr. 14, zu B II 2 a ).
  • LAG München, 17.07.2008 - 4 TaBV 20/08

    Betriebsratswahlanfechtung

    Fehlt diese Postulationsfähigkeit als Prozesshandlungsvoraussetzung, ist die von einer nicht-postulationsfähigen Person vorgenommene prozessuale Rechtshandlung unwirksam (BAG, B. v. 29.01.1992, 7 ABR 29/91, AP Nr. 14 zu § 11 ArbGG 1979 Prozessvertreter; vgl. auch BAG, U. v. 24.04.2004, 10 AZR 469/03, AP Nr. 18 zu § 11 ArbGG 1979 Prozessvertreter; BAG, U. v. 20.02.1986, 6 AZR 236/84, AP Nr. 8 zu 11 ArbGG 1979 Prozessvertreter; siehe auch LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 21.10.2003, 2 Sa 622/03, AuR 2004, S. 119 - LS, Volltext in juris -).
  • LAG Hessen, 04.12.1992 - 9 Sa 1936/91

    Schadenersatz wegen Auflösungsverschuldens; Grundsatz der Meistbegünstigung ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - 6 TaBV 1843/11

    Fehlende Beschwer bei Anerkenntnisbeschluss über die Androhung eines

    Die auf teilweise Aufhebung des Anerkenntnisbeschlusses gerichtete Beschwerde des Betriebsrats ist unzulässig, weil es an der dafür erforderlichen Beschwer fehlt (zu diesem Erfordernis BAG, Beschluss vom 29.01.1992 - 7 ABR 29/91 - AP ArbGG 1979 § 11 Prozessvertreter Nr. 14 zu B II 2 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 25.02.1999 - 17 Sa 2281/98

    Ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Soziale Rechtfertigung;

  • LAG Köln, 19.10.1999 - 13 Sa 687/99

    Beschwer des Rechtsmittelklägers ; Vornahme einer Klageerweiterung und

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 18.06.2012 - KGH.EKD I-0124/U3
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht